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Nießbrauch: Definition, Rechte, Pflichten und steuerliche Aspekte

Der Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht verankertes Nutzungsrecht (§§ 1030–1089 BGB). Dabei erhält eine Person (Nießbraucher) das Recht, eine Sache – z. B. eine Immobilie – zu nutzen und daraus Erträge zu ziehen, ohne selbst der Eigentümer zu sein. Der Eigentümer bleibt rechtlicher Inhaber, während der Nießbraucher wirts

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